Kosten einer Psychotherapie
Die Kosten einer Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Gesamtkosten für eine Psychotherapie sind abhängig von der Anzahl der Sitzungen.
Eine detaillierte Übersicht über die zu erwartenden Kosten kann ich Ihnen gerne per E-Mail zukommen lassen.
Bei Fragen, sprechen Sie mich gerne an.
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Private Krankenversicherung
In der Regel übernehmen die privaten Kassen die Kosten für eine Psychotherapie. Die genauen Bedingungen sind jedoch abhängig von Ihrem individuellen Versicherungstarif. In manchen Fällen kann es daher vorkommen, dass die Kassen nicht das volle Honorar erstatten und ein Eigenanteil selbst getragen werden muss. Bitte erkundigen Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer privaten Kasse, welche Kosten übernommen werden, wie viele Sitzungen pro Jahr möglich sind und welche Unterlagen die Kasse benötigt.
Wenn Sie weitere Fragen zu den genauen Kosten einer Psychotherapie haben, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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Beihilfe
Die Beihilfestellen der Länder und des Bundes übernehmen im Regelfall die Kosten für eine Psychotherapie. Je nach Bundesland unterscheiden sich die genauen Modalitäten jedoch. Kontaktieren Sie deshalb Ihre Beihilfestelle und erkundigen sich nach dem genauen Vorgehen und den Voraussetzungen für die Kostenübernahme. Gerne unterstütze ich Sie dabei.
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Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für Ihre Psychotherapie selbst übernehmen möchten, richten sich die Kosten ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Psychotherapie selbst zu zahlen bietet einige Vorteile. Da die Therapie nicht an Ihre Krankenkasse gemeldet wird, werden entsprechende Informationen wie eine Diagnose nicht in Ihrer Patientenakte gespeichert. Dies kann beispielsweise bei einer Verbeamtung, dem Abschluss bestimmter Versicherungen (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung) oder dem Wechsel der Krankenversicherung relevant sein.
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Gesetzliche Krankenversicherung
Sollten Sie gesetzlich versichert sein und keinen Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten finden können, kommt für Sie möglicherweise das Kostenerstattungsverfahren infrage, mit dem Sie auch eine Psychotherapie in einer Privatpraxis machen können. Das Kostenerstattungsverfahren muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt werden. Protokollieren Sie dazu Ihre Suche nach einem Therapeuten genau (Name des Therapeuten, Telefonate, E-Mails, Anfragen, Gespräche, Dauer der Wartezeit oder Absage). Sollten Sie zu Erstgesprächen bei niedergelassenen Therapeuten eingeladen werden, achten Sie darauf, sich das sogenannte PTV-11 Formular vom Therapeuten ausfüllen zu lassen, auch (und insbesondere) wenn Ihnen kein Therapieplatz angeboten wird.
Eine gute Anleitung zum Thema Kostenerstattung finden Sie hier und hier. Bei der Beantragung der Kostenerstattung unterstütze ich Sie gerne.
Ausfallhonorar
Die Termine für die Psychotherapiesitzungen werden individuell mit dem Patienten bzw. Patientin vereinbart. Da es sich bei diesen Terminvereinbarungen um persönliche Reservierungen handelt, können Therapiesitzungen, die zu kurzfristig abgesagt werden, nicht anderweitig besetzt werden. Deshalb werden alle reservierten Therapiesitzungen, die nicht bis 48h vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, mit einem Ausfallhonorar von 50,- € berechnet. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von mir in unserer ersten Sitzung.
